Hautkrebsvorsorge

Bei dieser Vorsorge wird das individuelle Risiko an Hautkrebs zu erkranken ermittelt. Bei Versicherten ab 35 Jahren kann zu Lasten der Krankenversicherung im Zwei-Jahres-Rhythmus die gesamte Haut untersucht werden. Wird beim Hautkrebsscreening eine verdächtige Hautstelle entdeckt, erfolgt die Überweisung zum Dermatologen, der danach die eventuell notwendige Therapie einleitet.